Die VerkäuferInnen
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90 Verkäuferinnen und Verkäufer kümmern sich allein in Hannover darum, dass Asphalt in jedem Stadtteil präsent ist. Sie kaufen das Magazin im Asphalt-Vertrieb für 80 Cent und verkaufen es für 1,60 Euro. Die Differenz behalten sie. Berechtigt zum Verkauf des Asphalt-Magazins sind Menschen, die wohnungslos oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, wohnungslos waren und deren Einkommen nicht höher liegt als der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II (Alg II). Ein entsprechender Nachweis und ein gültiger Personalausweis müssen vorgelegt werden. Jede Verkäuferin und jeder Verkäufer erhält einen Verkäuferausweis, der zum Verkauf des Asphalt-Magazins berechtigt. Auf diesem Ausweis befinden sich die Verkäufernummer (jede Nummer wird nur einmal vergeben), ein Lichtbild, der Name des Verkaufsplatzes und das Gültigkeitsdatum des Ausweises. Die Farbe des Ausweises wird alle sechs Monate gewechselt. Folgende Verkaufsregeln sind ein zentraler Bestandteil des Verkaufskonzeptes. Sie müssen von allen Asphaltverkäuferinnen und -verkäufern eingehalten und unterschrieben werden:
Bei Nichteinhaltung der Regeln kann ein zeitweiliges Verkaufsverbot ausgesprochen werden. Neben einem Verkäufersprecher steht unseren Verkäuferinnen und Verkäufern auch ein Verkäuferbetreuer zur Seite, der die soziale Betreuung vor Ort übernimmt. |
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