Sozialer Stadtrundgang mit unseren Backstreet Guides

Wollen Sie die City von Hannover einmal anders erleben?

Dieser Stadtrundgang führt Sie im Schatten teurer Fassaden an Orte, wo Wohnungslose keine Randgruppe sind.
Sie lernen deren spezielle Anlaufstellen kennen und erleben die Straße neu: als Wohnort von Menschen, die kein eigenes Zuhause haben.

Unsere Asphalt-Stadtführer und -Stadtführerinnen sind Experten der Straße, die Backstreet Guides von Hannover. Sie zeigen Ihnen auf dem Rundgang die Ecken Hannovers, an denen sich das Leben der Wohnungslosen abspielt und beantworten Ihre neugierigen Fragen.

  • Wo sind Schlafplätze obdachloser Menschen?
  • Wo duschen sie, wo waschen sie ihre Wäsche?
  • Wo gibt es ungestörte Treffpunkte?
  • Wo sind die Konfliktzonen?
  • Wo bekommen sie etwas zu essen?

Wir laden Sie ein, an diesem außergewöhnlichen Stadtrundgang teilzunehmen, und freuen uns über Ihre telefonische Anmeldung unter: 0511 – 30 12 69-20 oder

per Mail: vertrieb@asphalt-magazin.de

Organisatorische Hinweise

Termine
Vorerst richtet sich das Angebot nur an feste Gruppen mit max. 15 Personen. Termine hierfür werden individuell vereinbart. Offene Stadtrundgänge für Einzelanmelder finden derzeit leider noch nicht wieder statt!

Wichtig:
Eine Teilnahme ist nur unter Einhaltung der aktuellen bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt. Für die gesamte Dauer der Veranstaltung müssen  (Stand: 10.03.2022) Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden!

Start
Räumlichkeiten des Asphalt-Magazins, Hallerstr. 3 (Hofgebäude), 30161 Hannover/Oststadt. Hinweis: Derzeit ist die Benutzung unseres WCs leider nicht möglich.

 

Kostenbeitrag

Für die Teilnahme an dem Stadtrundgang wird keine feste Gebühr erhoben. Stattdessen bitten wir um eine Spende in Höhe von mindestens 30 Euro. Richten Sie Ihre Spendenhöhe aber gern nach Ihrer persönlichen Einkommenssituation und der  Anzahl der TeilnehmerInnen. Denn jeder Euro hilft unserem Projekt. 

Steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen können auf Wunsch ausgestellt werden. Bei kleineren Beträgen gilt die Quittung als Beleg.